Garantie


Alpenmetall gewährt eine 10-jährige Garantie auf Durchrostung der Grundgestelle und Verkleidungsbleche.
Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum.

Umfang der Garantie

Die Garantie erstreckt sich auf Durchrosten von Blechteilen und auf Teile, die nachweisbar wegen fehlerhafter Bauart oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar sind. Diese Teile werden nach unserer Wahl unentgeltlich ausgebessert oder neu geliefert. Die Kosten für den Ausbau, den Einbau sowie für den Transport übernehmen wir nicht. Ausgewechselte Teile gehen wahlweise in  unser Eigentum über oder sind vom Kunden zu entsorgen.
Für eventuelle Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung.

Einschränkungen der Garantie

Transportschäden (hierfür haftet der Spediteur)
Fremde Einwirkungen oder außerordentliche Naturerscheinungen (z. Bsp. Hagel)
Lackschäden und Kratzer, die nicht unvermittelt ausgebessert wurden Aggressive Umgebungsstoffe z. Bsp. scheuernde Reinigungsmittel, Streusalz und sonstige chemischen Stoffe Standorte in 500m Meeresnähe sind von der Durchrostungs-Garantie ausgenommen Verschleiß bei Zylinderschlossen und Gasdruckdämpfern Farbveränderungen, da sich Farbintensitäten im Laufe der Zeit durch Witterung verändern können. Für elektro-, Gummi,- und Kunststoffteile gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde in Zahlungsverzug geraten ist oder wenn der Mangel nicht  unverzüglich nach Schadensfeststellung schriftlich geltend gemacht und nachgewiesen wird. Erfüllungsort für alle sich aus Garantieverpflichtungen ergebenden Verbindlichkeiten ist DE-88430 Haslach. Weitere Rechte kann der Käufer oder ein Dritter aus dieser Garantie nicht herleiten, insbesondere keine Schadensansprüche irgendwelcher Art. Im übrigen gelten für die Garantieleistung die Geschäftsbedingungen
des jeweiligen Lieferanten entsprechend.